
Die von den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) und dem WWF heute in einem gemeinsamen Pressegespräch vorgestellten Vorschläge zur Errichtung von Wildnisgebieten in den Ötztaler Alpen und im Toten Gebirge bedeuten einen Quantensprung für den Naturschutz in Österreich.
Wildnisgebiete gelten auf der international anerkannten IUCN-Skala als “1b-Gebiete” und werden in der Qualität ihrer Naturschutzbedingungen nur mehr durch streng wissenschaftliche Reservate mit Betretungsverbot übertroffen. Mit der gemeinsamen Initiative von Bundesforsten und WWF gelingt somit die endgültige Unter-Schutz-Stellung von 15.000 Hektar ursprünglicher alpiner Landschaft.
Schutz der alpinen Naturräume
Auch der Umweltdachverband hat sich in den letzten Jahren massiv für den Schutz der alpinen Naturräume engagiert und verweist zu Recht auf die bestehenden Schutzbestimmungen in den Ötztaler Alpen und im Toten Gebirge. Der Fortschritt gegenüber diesen Bestimmungen ist klar nachvollziehbar: in sogenannten “Ruhegebieten” bzw. “Europaschutzgebieten” sind menschliche Eingriffe wie Landwirtschaft oder Jagd gestattet, teilweise sogar die Errichtung von Güterwegen.
Kein menschlicher Eingriff
Bei den jetzt neu zu schaffenden Wildnisgebieten ist hingegen jeder menschliche Eingriff – bis auf die Erholungsnutzung durch zum Beispiel Wandern – ausgeschlossen. Ein Erleben von echter Wildnis ist damit in Österreich möglich.